Beratung und Feststellung des Pflegebedarfs sowie Erstellung eines auf den Pflegebedürftigen abgestimmten Pflegeplans und erklären der vorgesehenen Maßnahmen. Dies erfolgt in Absprache mit dem Kunden und/oder den Angehörigen.
Grundpflege (SGB XI-Leistungen)
- Körperpflege
Die notwendige Hilfe/Unterstützung/Übernahme je nach Allgemeinzustand des Patienten, bei der körperlichen Grundversorgung.
- Hilfe bei den Ausscheidungen
zur Toilette begleiten
Versorgung bei Inkontinenz
- den Patienten fachgerecht lagern und betten, dabei notwendige Hilfsmittel anregen und verwenden
- Prophylaxen
vorbeugende Maßnahmen durchführen zur Vermeidung von z.B.:
Dekubitus (Wundliegen), Kontrakturen (Bewegungseinschränkung von Gelenken)
- Mobilisation:
individuell auf den Allgemeinzustand und die Möglichkeit des Patienten abgestimmt
- Hauswirtschaftliche Hilfe, wie z.B.:
kleinere Besorgungen
einfaches Zubereiten und Richten von Mahlzeiten
De Leistungen der Grundpflege setzen sich aus einzelnen Leistungskomplexen zusammen, die miteinander kombinierbar sind. Hierüber beraten wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Behandlungspflege (SGB V-Leistungen):
zum Beispiel:
- Injektionsgabe subcutan, intramusculär
- Dauerkatheter Wechsel
- Dekubitus Versorgungsleistungen
- Wundversorgung
- Einläufe
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
Informationen für:
- Essen auf Rädern
- Hausnotrufsystem
- Fußpflege
Die Behandlungspflege (SGB v-Leistungen) erfolgt nach ärztlicher Verordnung unter ständiger Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.
Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Hausärzten und anderen Einrichtungen.